Planungsbericht in Überarbeitung
Die administrative Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ist ein wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik. Die weitere Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ist als Zielsetzung im Legislaturprogramms 2019-2023 festgehalten. Mit der teilweisen Erheblicherklärung der Motion M 265 hat der Kantonsrat den Regierungsrat beauftragt, einen aktualisierten Planungsbericht über die administrative Entlastung der KMU vorzulegen. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die Digitalisierungsstrategie und die Innovationsförderung einfliessen können. Gleichzeitig erging mit der Erheblicherklärung des Postulats P 268 der Auftrag, die Konzeption einer kantonalen Regulierungsbremse als konkrete Massnahme zur administrativen Entlastung von KMU zu prüfen.
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement im März 2021 beauftragt, ihm bis im Herbst 2022 einen aktualisierten Planungsbericht über die administrative Entlastung der KMU vorzulegen. Bei der Erarbeitung wird erst die Ausgangslage erhoben, wobei auch bisherige Bestrebungen aufgezeigt werden (vgl. unten). Es folgt eine vertiefte Analyse (Soll-Ist-Vergleich) durch eine externe Fachstelle (Hochschule Luzern – Wirtschaft). Wirtschaftsverbände, Gemeinden und einige KMU werden in einer Begleitgruppe direkt einbezogen. Die Analyse zeigt praxisnah auf, wo Handlungsbedarf besteht. Sie wird durch den Regierungsrat abgenommen. Basierend darauf erarbeiten die Verwaltungsfachbereiche anschliessend Entlastungsmassnahmen, welche in eine Umsetzungsplanung überführt werden. Der finalisierte Bericht wird durch den Regierungsrat verabschiedet. Danach folgen dessen Vorberatung in der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) und die Beratung und Beschlussfassung durch den Kantonsrat. Damit liegt schliesslich eine unter Einbezug der relevanten Verwaltungsstellen und Wirtschaftsakteuren erarbeitete und durch Regierung und Parlament verabschiedete Massnahmenplanung vor, dank deren Umsetzung die administrative Belastung von KMU weiter vermindert wird.
Planungsbericht B 77
Im Dezember 2004 verabschiedete der Regierungsrat den Planungsbericht B 77 über die administrative Entlastung der KMU. Darin wurden nebst bereichsübergreifenden Massnahmen auch Entlastungsmassnahmen in 12 spezifischen Bereichen geprüft (Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Steuern, Statistik, Umweltschutz, Baurecht, öffentliches Beschaffungswesen, Strassenverkehrsrecht, Gesundheitsrecht, Gewerbepolizei, Gastgewerbe sowie Landwirtschaft). Daraus resultierte ein umfassender Massnahmenplan mit 39 Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU in verschiedenen Bereichen.
Planungsbericht B 77 über die administrative Entlastung der KMU
Über die Umsetzung dieser Massnahmen wurde in den Folgejahren jährlich in der Staatsrechnung (Teil Geschäftsbericht) Rechenschaft abgelegt. Auch wurden neue Massnahmen nachgeführt, die noch nicht im Planungsbericht B 77 enthalten waren. In der Staatsrechnung 2010 vom 29. März 2011 konnte schliesslich festgehalten werden, dass die im Planungsbericht und in den Rechenschaftsberichten der Folgejahre enthaltenen Massnahmen in der Zwischenzeit mehrheitlich umgesetzt werden konnten oder als Daueraufgaben zu betrachten sind. Der Grundsatz der administrativen Entlastung der KMU ist zudem seit dem 1. Januar 2010 in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik verankert (SRL Nr. 900). Seither wurde deshalb - wie in der Staatsrechnung 2010 dargelegt - auf besondere Rechenschaftsberichte verzichtet. Die Berichterstattung erfolgte im Rahmen der allgemeinen Jahresberichte der jeweiligen Dienststellen.
Die Bestrebungen zur administrativen Entlastung der KMU sind damit jedoch nicht abgeschlossen. Die administrative Entlastung der KMU ist eine Daueraufgabe, und es gilt, sich weiterhin intensiv mit der Problematik der administrativen Belastung auseinanderzusetzen. Seit dem letzten Rechenschaftsbericht 2010 hat sich viel getan, mit zahlreichen Massnahmen insbesondere im elektronischen Bereich aber auch im Rahmen der Gesetzgebung konnten Abläufe vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden. Vier Jahre nach dem letzten Rechenschaftsbericht sollen deshalb nachfolgend in einem aktualisierten Überblick sowohl die Bestrebungen der letzten Jahre als auch künftige Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU aufgezeigt werden.
Massnahmenüberblick 2015